Mit ‘Belege’ getaggte Artikel

Sicherheitstipps für den bargeldlosen Zahlungsverkehr

Montag, 07. November 2011

Wie schon im letzten Blog angekündigt solllten Händler und Kunden Ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und folgende einfache Sicherheitsmaßnahmen beachten.

Sicherheit kann so einfach sein…

Sicherheit fängt im Kleinen an und kann so in großem Maße Schaden verhindern. Zu Ihrer Information deshalb hier unser kleiner Sicherheitsleitfaden für EC-Terminal-Inhaber und Nutzer:

Sicherheitstipps für Kunden:

1. Ihre PIN muss geheim bleiben. Bewahren Sie PIN und Giro-/ Kreditkarten niemals zusammen auf (auch nicht in den eigenen vier Wänden). Niemand hat die erlaubnis Ihre PIN von Ihnen zu erfragen. Auch nicht Mitarbeiter von Banken oder anderen Instituten.

2. Kontrollieren Sie Bankautomaten und Zahlungsterminals vor dem Einführen der Karte auf Manipulationen und Beschädigungen. Sind Teile locker oder fallen Ihnen Veränderungen an den Geräten auf? Wird der von Ihnen angeforderte Geldbetrag nicht ausgezahlt, obwohl der Bankautomat Ihnen dies angezeigt hat? Benachrichtigen Sie bei Verdacht unverzüglich das jeweilige Kreditinstitut.

3. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Fallen Ihnen hier ungewöhnliche Transaktionen auf? Zum Beispiel Abbuchungen an Orten (ausserhalb der SEPA-Region) an denen Sie sich zum angegebenen Zeitpunkt nicht aufgehalten haben? Informieren Sie unverzüglich Ihre Hausbank.

4. Bei Diebstahl oder Betrugsverdacht lassen Sie Ihre Karte unverzüglich sperren. Ab dem Zeitpunkt der Sperrung sind Sie als Karteninhaber von der Haftung befreit. Die jeweiligen Sperrnummern finden Sie hier.

Sicherheitstipps für Händler:

1. Prüfen Sie bei Lastschriftverfahren mit Unterschrift erst die Unterschrift bevor Sie dem Kunden die EC-Karte wieder aushändigen.

2. Vergleichen Sie stets den Belegausdruck Ihres EC-Terminals mit den Daten auf der Debit- oder Kreditkarte. Stimmen Name, Kartennummer und Verfallsdatum überein?

3. Lassen Sie das EC-Cash-Terminal niemals über längere Zeit unbeaufsichtigt und überprüfen Sie es regelmäßig auf Schäden oder manipulative Veränderungen.

4. Lassen nur befugtes Personal und berechtigte Techniker Einstellungen an Ihrem EC-Terminal vornehmen. Seriöse Anbieter nehmen Wartungstermine o.ä. nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen wahr und können sich dementsprechend ausweisen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das jeweilige Auftragsformular zeigen und informieren sich telefonisch bei Ihrem Anbieter.

5. Benachrichtigen Sie nach Einbruch oder Einbruchsverdacht Polizei und Anbieter Ihres Terminalbestandes.

Bei Fragen zum Thema Sicherheit oder Meldung von verdächtigen Vorkommnissen wenden Sie sich bitte an Ihr Team der simplepay-Hotline.

Nächste Woche erfahren Sie in unserem Blog Näheres zu dem EMV-Sicherheitsstandard.

Neue Belege nach der Umstellung auf TA 7.0

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Im Wege der Umstellung auf TA 7.0 im Kontext von SEPA werden die Ec- Terminals zwei verschiedene Belege ausdrucken. Einer der Belege ist für den Kunden, der andere für den Geschäftsinhaber. Aufgrund der Tatsache, dass nur auf dem Exemplar des Händlers die kompletten Daten des Kunden ausgewiesen werden, ist darauf zu achten, dass die Belege nicht vertauscht werden. Dies ist wichtig, weil nur so eine eventuell nötige Nachbearbeitung der Transaktion seitens des Geschäftsinhabers gewährleistet ist.

Wir freuen uns Ihnen diesen Standard bei unseren Simplepay Terminals bereits heute kostenfrei zur Verfügung stellen zu können.

Zu den  aktuellen Änderungen im elektronischen Zahlungsverkehr beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen in allen weiteren Fragen rund um EC Zahlungen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie hierfür unsere Hotline unter: 01805 222 003 (aus dem deutschen Festnetz: 0,14 Euro/Minute pro Anruf, ggf. abweichende Mobiltarife)