Glossar: E

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Ec cash Gebühren - Die Kosten einer EC-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen 0,3% des Umsatzes, mindestens aber 8 Cent.[1] Hinzu können beispielsweise Kosten für die technische Bereitstellung kommen, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden. Im Mineralölsektor beträgt der Grundbetrag nur 0,2% des Umsatzes und mindestens 4 Cent. Die Gebühren tragen grundsätzlich die Händler, jedoch legen diese zum Teil einen Mindestumsatz von beispielsweise 5 Euro fest, unter dem keine EC-Zahlung möglich ist. Dies steht im Widerspruch zu den Händlerbedingungen, nach denen von Händlerseiten die Karten "zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren" sind.

Ec cash Gerät – siehe ec cash Terminal 

Ec cash Kartenlesegerät – siehe ec cash Terminal

Ec cash Kartenzahlung – siehe electronic cash. 

Ec cash Terminal – Ein Karten-Terminal (auch: Händlerterminal oder EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das PIN-Pad, der Drucker, das Display, der Magnetkartenleser, der Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung. Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für OPT, EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen. Das wichtigste Element ist hierbei das so genannte Sicherheitsmodul. Ohne dieses ist das Terminal nur für den elektronischen Lastschriftverkehr (ELV) geeignet. Alle Karten-Terminals nach dem electronic cash Verfahren müssen vom ZKA für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch den ZKA. Der Betrieb eines Karten-Terminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Provider (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung, etc. 

Ec cash Transaktion - Als Transaktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine gegenseitige Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern (Waren oder Dienstleistungen). Hierbei fallen üblicherweise Transaktionskosten an. In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann zustande kommt, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil von ihr versprechen. 

Ec chip - Datenspeicher.Seit 2000/2001 wird das electronic cash-Verfahren mit Magnetstreifen durch den electronic cash-Chip ergänzt. Viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und einige Privatbanken haben bis jetzt ihre electronic cash-Karten mit Chip ausgestattet, so dass derzeit (2005) über 85% der ausgegebenen electronic cash-Karten über einen Chip verfügen. Zum Zahlvorgang wird dabei nicht mehr der Magnetstreifen, sondern ein Chip (Chipkarte) genutzt. Bei der ersten Nutzung der Karte über das ecc-Verfahren wird auf dem Chip etwa folgende Information gespeichert: „Mein Kunde ist seiner Bank derzeit für Zahlungen über 500 € (Betrag kann zwischen Banken variieren) gut. Diese Information gilt nur drei Monate“. Diese Information nennt man Zahlungsfreigabe (Autorisierung). Alle von simlepay angebotenen EC Cash Terminals können die electronic cash chip verarbeite.

Einzeltransaktion - Als Transaktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine gegenseitige Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern (Waren oder Dienstleistungen). Hierbei fallen üblicherweise Transaktionskosten an. In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann zustande kommt, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil von ihr versprechen.

Einzugsermächtigung - Das Einzugsermächtigungsverfahren ist, neben dem Abbuchungsauftrag, eines von zwei Lastschriftverfahren. Das Einzugsermächtigungsverfahren ist auch im elektronischen Handel bei den Verbrauchern sehr beliebt. Für den Händler besteht jedoch das Risiko, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst oder ohne Angabe von Gründen zurückgegeben wird. Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger, der weder der Ersten Inkassostelle noch der Zahlstelle vorliegt. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen. Erfolgt der Widerruf der Lastschrift unverzüglich nach Entdeckung der beanstandeten Buchung wird der Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet. Der Kunde kann die Lastschrift auch später noch zurückgeben[1]. Die Bank kann dem Kunden in ihren AGB dazu, bei Einzugsermächtigungslastschriften, für die eine Einzugsermächtigung existierte, eine Frist bis 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses setzen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Klausel ist ein Hinweis im Rechnungsabschluss auf die Folge, dass bei ausbleibendem Widerspruch die Lastschrift als genehmigt gilt. Dieser Hinweis wird von deutschen Kreditinstituten in aller Regel erteilt, so dass in der Praxis eine Rückgabemöglichkeit bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses besteht. Bei den Privat- und Genossenschaftsbanken ist dies in AGB Ziffer 7.3, bei den Sparkassen in Ziffer 7.4 geregelt. Nach Ablauf der sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kann der Kunde der Lastschrift nur noch widersprechen wenn der Begünstigte eine unberechtigt eingezogene Lastschrift veranlasst hat, für die ihm keine Einzugsermächtigung vorlag. 

Electronic cash (ec cash) -  electronic cash ist das Debitkarten-System des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Vertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Deutschlands. Karten mit dem electronic cash-Logo werden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Bei electronic cash erfolgt die Kartenzahlung durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber an einem sogenannten EFT-POS-Terminal (Electronic-Funds-Transfer-Terminal, Elektronische-Wert-Übertragungs-Terminal). Die Bezeichnung EC stammt ursprünglich von Eurocheque, einem europaweiten, einheitlichen Scheckzahlungssystem in Verbindung mit einer Bankgarantie. Ähnliche Debitkarten-Systeme sind Maestro und Visa Electron. Ein Karten-Terminal (auch: Händlerterminal oder EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das PIN-Pad, der Drucker, das Display, der Magnetkartenleser, der Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung. Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für OPT, EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen. Das wichtigste Element ist hierbei das sogenannte Sicherheitsmodul. Ohne dieses ist das Terminal nur für den elektronischen Lastschriftverkehr (ELV) geeignet. Alle Karten-Terminals nach dem electronic cash Verfahren müssen vom ZKA für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch den ZKA. Der Betrieb eines Karten-Terminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Provider (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung, etc. Hauptmerkmal einer electronic cash-Zahlung ist die sogenannte Online-Autorisierung der Zahlung. Diese findet in ähnlicher Form auch bei Maestro/Visa Electron- sowie bei den meisten Kreditkarten-Zahlungen statt. Grundsätzliche Merkmale von electronic cash-Zahlungen: Während der Online-Autorisierung wird die verwendete Karte gegen eine Sperrdatei geprüft, die eingegebene PIN wird auf Validität geprüft, der eingegebene Zahlbetrag wird dem verfügbaren Betrag (Guthaben plus Dispokredit abzügl. vorgemerkte Abbuchungen) des Kontoinhabers gegenübergestellt. Bei negativer Prüfung eines der genannten Punkte wird die Zahlung abgewiesen. Die Autorisierung sowie die Prüfung der Kontodeckung und der Einhaltung des Tageslimits werden von der Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts durchgeführt.

Allgemeiner Ablauf einer electronic cash-Zahlung:

  1. Betrag wird eingegeben. 
  2. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Chipleser oder Magnetleser) ausgelesen. 
  3. Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl. 
  4. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an. 
  5. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
  6. Ein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei, eine falsch eingegeben Geheimzahl sowie ein Zahlbetrag, der den verfügbaren Finanzrahmen übersteigt führen dazu, dass die Zahlung nicht autorisiert werden kann. 
  7. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung. 
  8. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt entsprechendes an. 
  9. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler (bei rechtzeitiger Einreichung) seine Zahlung.

Die Kosten einer EC-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen 0,3% des Umsatzes, mindestens aber 8 Cent.[1] Hinzu können beispielsweise Kosten für die technische Bereitstellung kommen, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden. Im Mineralölsektor beträgt der Grundbetrag nur 0,2% des Umsatzes und mindestens 4 Cent. Die Gebühren tragen grundsätzlich die Händler, jedoch legen diese zum Teil einen Mindestumsatz von beispielsweise 5 Euro fest, unter dem keine EC-Zahlung möglich ist. Dies steht im Widerspruch zu den Händlerbedingungen, nach denen von Händlerseiten die Karten "zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren" sind.
Ein großes Thema – gerne geben wir Ihnen eine kompakte Zusammenfassung. 

Elme - Terminalhersteller.
Gerne erhalten Sie von uns ein Angebot für ein EC Cash Zahlungsterminal des Herstellers.

ELV - Die Lastschrift ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Ausführung einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank (erste Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und seinem Konto gutzuschreiben. Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Neben dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger sind die als Erste Inkassostelle bezeichnete Bank des Zahlungsempfängers und die als Zahlstelle oder Letzte Inkassostelle bezeichnete Bank des Zahlungspflichtigen beteiligt. Der Zahlungsempfänger erteilt der Ersten Inkassostelle den Auftrag zum Einzug der Lastschriften. Dies wird auch als Lastschrifteinreichung, der Zahlungsempfänger dementsprechend als Lastschrifteinreicher bezeichnet. Die Lastschrifteinreichung kann beleghaft auf dafür vorgesehenen Vordrucken, im Datenträgeraustauschverfahren oder online per Datenfernübertragung erfolgen. Die vertraglichen Grundlagen des Lastschriftverfahrens sind im „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ geregelt. Diesem Abkommen sind alle Sparkassen, Volksbanken und Geschäftsbanken beigetreten.
Simplepay bietet Ihnen selbstverständlich auch reine ELV Zahlungsterminals an. Gerne informieren wir Sie näher.

EMV - Die Abkürzung EMV bezeichnet eine Spezifikation für Zahlungskarten, die mit einem Prozessorchip ausgestattet sind, und für die zugehörigen Chipkartengeräte (POS-Terminals und Geldautomaten). Die Buchstaben EMV stehen für die drei Gesellschaften, die den Standard entwickelten: Europay International (heute MasterCard Europe), MasterCard und VISA.

 

Ethernet - Ethernet [ˈi:θənɛt] ist eine kabelgebundene Datennetztechnik für lokale Datennetze (LANs). Sie ermöglicht den Datenaustausch in Form von Datenrahmen zwischen allen in einem lokalen Netz (LAN) angeschlossenen Geräten (Computer, Drucker und dergleichen). Fast Ethernet ist eine Weiterentwicklung von Ethernet, die bei 100 Mbit/s arbeitet. In seiner traditionellen Ausprägung erstreckt sich das LAN dabei nur über ein Gebäude, heutzutage verbindet Ethernet-Technik per Glasfaser oder Funk aber auch Geräte über weite Entfernungen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für ethernetfähiges Terminal. Rufen Sie uns einfach an.

EZB - Die Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European Central Bank (ECB), Französisch: Banque centrale européenne (BCE), ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie ist im Rahmen der Europäischen Union ein Organ sui generis. Sie ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit, die 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet wurde und ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main hat.Die Arbeit und die Aufgaben der EZB werden im Jahre 1992 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union sowie in verschiedenen Protokollen geregelt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme sein. 

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