Glossar: Z
Zahlung -
Zahlung bedeutet die Übermittlung eines Entgelts, eines Geschenks oder
einer Spende - in der Regel für eine Warenlieferung, eine
Dienstleistung oder Überlassung von Rechten. Die Zahlung eines
Rechnungsbetrages ist Teil der Erfüllung eines Vertrages gemäß dem BGB.
Zahlungsterminals – siehe Terminals
ZKA - Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in Deutschland zur gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und zur Vertretung der Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen Institutionen. Der Zentrale Kreditausschuss wurde 1932 gegründet. In ihm sind die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband deutscher Banken , Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ,Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) (früher: Verband deutscher Hypothekenbanken). Insgesamt repräsentiert der Zentrale Kreditausschuss alle Banken, die direkte Mitglieder oder Mitglieder der Mitgliedsverbände dieser Spitzenverbände sind. Derzeit (2005) sind dies zirka 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland. Der Zentrale Kreditausschuss ist weder als Verein noch als Gesellschaft organisiert. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Postanschrift. Der Außenauftritt und die Veröffentlichung seiner gemeinsamen Positionen wird jeweils vom federführenden Verband übernommen. Die Federführung wechselt jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, dem Bundesverband deutscher Banken und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Durch die Zusammenarbeit im Zentralen Kreditausschuss versuchen die Verbände, gemeinsame Standpunkte in Fragen des Bankrechts, der Bankpolitik und der Praxis des Bankgeschäfts zu formulieren. Die Positionen werden einstimmig beschlossen und in schriftlichen Stellungnahmen festgehalten. Der Zentrale Kreditausschuss vertritt die gemeinsamen Standpunkte gegenüber Regierung, bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen, wie zum Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sonstigen Behörden und den gesetzgebenden Organen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Veröffentlichung der Stellungnahmen und weiterer Pressemitteilungen ist eine der Aufgaben des federführenden Verbands. Die Arbeit des Zentralen Kreditausschusses wird in Arbeitsausschüssen durchgeführt, die regelmäßig zusammenkommen. Hierzu gehören zum Beispiel der Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten. Eine wichtige Aufgabe des Zentralen Kreditausschusses ist die Erarbeitung standardisierter Regelungen für den Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Kreditinstituten und deren Kunden. Die ausgearbeiteten Standards werden in Verträgen zwischen den im Zentralen Kreditausschuss vertretenen Spitzenverbänden und deren Anlagen festgeschrieben. Diese Verträge werden im Regelfall als "Abkommen" bezeichnet.
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