Das Wichtigste über die notwendigen Anpassungen an Ihrem EC-Terminal bezüglich der Einführung des Technischen Anhangs (TA) 7.1 der Deutschen Kreditwirtschaft
Von dem Softwareupdate sind nur Händler betroffen, die eine veraltete Software auf ihrem EC-Terminal
haben. Diese wurden bereits postalisch über die Änderungen und das anstehende Update informiert.
Hier fassen wir nochmal die wichtigsten Informationen zusammen:
Gemäß der Deutschen Kreditwirtschaft müssen alle girocard- (früher ‘’EC-Cash’’-) Terminals auf dem deutschen Markt bis spätestens 01.01.2018 den neuen Technischen Anhang 7.1 unterstützen. Mit dem neuen Standard werden folgende zwei gesetzliche Anforderungen
1. Rückbau der Magnetstreifenautorisierung (Übergang zur chipbasierten Notfallverarbeitung der girocard). Bei einer Kartenstörung darf nicht mehr auf Magnetstreifen-Technologie zurückgegriffen werden. Zusätzlich lehnen die Autorisierungszentralen alle Autorisierungsanfragen auf Basis von Magnetstreifendaten ab.
Hier fassen wir nochmal die wichtigsten Informationen zusammen:
Gemäß der Deutschen Kreditwirtschaft müssen alle girocard- (früher ‘’EC-Cash’’-) Terminals auf dem deutschen Markt bis spätestens 01.01.2018 den neuen Technischen Anhang 7.1 unterstützen. Mit dem neuen Standard werden folgende zwei gesetzliche Anforderungen
1. Rückbau der Magnetstreifenautorisierung (Übergang zur chipbasierten Notfallverarbeitung der girocard). Bei einer Kartenstörung darf nicht mehr auf Magnetstreifen-Technologie zurückgegriffen werden. Zusätzlich lehnen die Autorisierungszentralen alle Autorisierungsanfragen auf Basis von Magnetstreifendaten ab.
2. Anwendungsauswahl am POS (Karteninhaber bestimmen das von ihren Karten zugelassene Zahlverfahren am POS-Terminal). Dem
Händler ist es erlaubt, weiterhin eine Vorauswahl der von ihm akzeptierten Zahlverfahren vorzunehmen,
jedoch liegt die endgültige Entscheidung immer beim Käufer.
Daher muss im Sinne der Ausfallsicherheit Ihr EC-Terminal zeitig den TA 7.1 unterstützen.
Hierzu sind einige Anpassungen an Ihrem Zahlungsterminal notwendig, welche durch einen Softwaredownload vorgenommen werden. Somit wird Ihr Gerät auf dem aktuellsten Stand der Regularien der Deutschen Kreditwirtschaft sein.
Die Softwareupdates sind für den Zeitraum Juli-August 2017 geplant. Unser Vertriebsteam wird, sollte dies nocht nicht geschehen sein, in den nächsten Tagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Daher muss im Sinne der Ausfallsicherheit Ihr EC-Terminal zeitig den TA 7.1 unterstützen.
Hierzu sind einige Anpassungen an Ihrem Zahlungsterminal notwendig, welche durch einen Softwaredownload vorgenommen werden. Somit wird Ihr Gerät auf dem aktuellsten Stand der Regularien der Deutschen Kreditwirtschaft sein.
Die Softwareupdates sind für den Zeitraum Juli-August 2017 geplant. Unser Vertriebsteam wird, sollte dies nocht nicht geschehen sein, in den nächsten Tagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
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